Zertifizierte Online-Fortbildungen für Praxisanleiter (24h)

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Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Fortbildungen, die Pflichtfortbildung für Praxisanleiter und den Kursablauf.

Fortbildungspflicht & Rechtliches

Gemäß § 4 Abs. 3 PflAPrV bzw. § 3 NotSan-APrV müssen Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter jährlich mindestens 24 Stunden berufspädagogische Fortbildung absolvieren. Dies gilt für alle Praxisanleiter, die in der Ausbildung von Pflegefachkräften tätig sind.

Ja, Online-Fortbildungen werden als Pflichtfortbildung anerkannt, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Unsere Kurse sind entsprechend konzipiert und werden von Arbeitgebern und Behörden anerkannt. Da die Regelungen zur Anerkennung von E-Learning Ländersache sind, ist dieser Kurs in folgenden Bundesländern anerkannt:

Pflichtforbildung in der Pflege:
Vollen 24 UE anerkannt: Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Hinweis für Berlin & Brandenburg: Hier gelten teilweise abweichende Regelungen für asynchrones Lernen (Berlin: 8 UE annerkannt, Brandenburg: 12 UE annerkannt). Für Niedersachsen gibte es einige Behörden oder Einrichtungen die nur 12 UE für asynchrones Lernen akzeptieren.

Pflichtforbildung im Rettungsdienst:
Vollen 24 UE anerkannt: Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

Hinweis für Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, NRW, Sachsen und Thüringen: Hier gelten abweichende Regelungen und Behörden oder Einrichtungen akzeptieren nur 8 UE für asynchrones Lernen.

Wir möchten, dass Sie sich voll und ganz auf Ihre Fortbildung konzentrieren können, ohne sich um die Anerkennung sorgen zu müssen. Daher bieten wir Ihnen eine klare Geld-zurück-Garantie:

  • 100 % Erstattung, falls Ihre zuständige Behörde Ihr Zertifikat innerhalb von 6 Monaten nach Kursabschluss schriftlich nicht ankennt.
  • Voraussetzung: Sie senden uns lediglich die schriftliche Ablehnung der Behörde als Nachweis zu.

So genießen Sie volle Planungssicherheit bei Ihrer Buchung – und verfügen zugleich über eine starke Argumentationsgrundlage gegenüber Ihrer zuständigen Stelle.

Ohne den Nachweis der jährlichen Pflichtfortbildung dürfen Praxisanleiter keine Auszubildenden mehr anleiten. Dies kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben und gefährdet die Anerkennung als Ausbildungsstätte.

Sobald Sie als Praxisanleitende Person offiziell eingesetzt werden (oder eingesetzt werden sollen) und die Rolle gegenüber der Einrichtung oder Behörde nachweisfähig sein muss, gelten die Fortbildungspflichten nach § 4 PflAPrV bzw. § 3 NotSan-APrV.

Typische Fälle:

  • Einsatz als Praxisanleitung: Sie sind als Praxisanleitung benannt und leiten Auszubildende im Einsatz an.
  • Audit & Qualitätsmanagement: Ihre Einrichtung bereitet sich auf ein Audit oder eine Begehung vor und fordert die entsprechenden Nachweise von Ihnen ein.
  • Nachweis im VdPB-Portal (Bayern): Sie arbeiten in Bayern und müssen die 24 UE kalenderjährlich (01.01.–31.12.) im Portal der Vereinigung der Pflegenden in Bayern nachweisen.
  • Kontinuität des Status: Sie möchten Ihren Status als Praxisanleitung ohne Unterbrechung erhalten (besonders relevant zum Jahresende).

Hierbei gilt:

  • Gesetzliche Pflicht: Praxisanleitende müssen jährlich 24 UE berufspädagogische Fortbildung nachweisen (§ 4 Abs. 3 PflAPrV bzw. § 3 NotSan-APrV).
  • Kein Stundenübertrag: „Zu viel“ geleistete Stunden können nicht in das Folgejahr übernommen werden; die Stunden sind strikt jahresbezogen.
  • Formale Anforderungen: Der Nachweis muss formal korrekt sein (Ausweisung der Unterrichtseinheiten, klarer berufspädagogischer Schwerpunkt, offizielle Teilnahmebestätigung).

Genau hier setzt unsere Pflichtfortbildung an: Sie erhalten einen strukturierten, dokumentierten Nachweis (Zertifikat), den Sie direkt für interne Nachweise und – je nach Bundesland – gegenüber der zuständigen Stelle verwenden können.


Kursablauf & Technik

Nach der Buchung erhalten Sie sofort Zugang zu allen Kursmodulen. Sie können die Inhalte in Ihrem eigenen Tempo bearbeiten. Jedes Modul enthält Lernmaterial, Praxisbeispiele und Wissensüberprüfungen.

Sie benötigen lediglich einen aktuellen Webbrowser, eine Internetverbindung und eine E-Mail-Adresse. Der Kurs funktioniert auf Desktop-Computern, Tablets und Smartphones. Eine spezielle Software ist nicht erforderlich.

Nach der Buchung haben Sie 3 Monate Zeit, alle Module zu bearbeiten. Die genaue Zugangsdauer finden Sie in der jeweiligen Kursbeschreibung.


Zertifikat & Anerkennung

Sie erhalten ein detailliertes Zertifikat mit Angabe der absolvierten Unterrichtseinheiten, der Kursinhalte und des Abschlussdatums. Dieses Zertifikat können Sie Ihrem Arbeitgeber und der zuständigen Behörde vorlegen.

Unsere Zertifikate erfüllen die Anforderungen der PflAPrV bzw. NotSan-APrV und werden von Arbeitgebern als Nachweis der Pflichtfortbildung anerkannt.

Ja. Wenn Ihre zuständige Stelle Rückfragen zur Fortbildung, zum Umfang (UE) oder zur Anerkennung hat, unterstützen wir Sie schnell und unkompliziert:

  • Mustertext für die Kontaktaufnahme (E-Mail / Anschreiben).
  • Kurze fachliche Einordnung per E-Mail (z. B. zu UE, Schwerpunkt Berufspädagogik, Zeitraum).
  • Kompakte Inhaltsübersicht der vermittelten Themen (auf Wunsch).

Unser Ziel: Ihre Behörde kann auf einen Blick nachvollziehen, welche Anforderungen der Pflichtfortbildung abgedeckt sind.

Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail – wir antworten Ihnen in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie Ihr Zertifikat automatisch als PDF. Danach steht es Ihnen dauerhaft zur Verfügung:

  • Download jederzeit möglich über Ihren persönlichen Login-Bereich in ablefy.
  • Dauerhaft gespeichert in Ihrem individuellen Kursbereich.
  • Beliebig oft erneut abrufbar (z. B. für das Qualitätsmanagement, Audits oder den Upload bei der zuständigen Stelle).

Ein Verlust ist damit praktisch ausgeschlossen – Sie können das Zertifikat jederzeit erneut herunterladen, ausdrucken oder digital weiterleiten.


Kosten & Buchung

Ja, viele Arbeitgeber übernehmen die Kosten für Pflichtfortbildungen. Wir stellen Ihnen gerne eine Rechnung aus, die Sie bei Ihrem Arbeitgeber einreichen können.

Die Bezahlung erfolgt sicher über unseren Partner Ablefy. Es stehen verschiedene Zahlungsmethoden zur Verfügung.

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